Das vorliegende Muster einer Arbeitsplatzbeschreibung dient lediglich zur Orientierung und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Die Inhalte und deren Gewichtung sind auf die jeweilige Bedarfslage vor Ort anzupassen, wobei es aus fachlicher Sicht geboten ist, dass auf Nummer eins der Tätigkeitsbeschreibung mindestens 50% entfallen.
Im Hinblick auf eine angemessene Eingruppierung sind spezifische Tätigkeitsmerkmale und Zielgruppen zu berücksichtigen, bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW.
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